Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGÜbertrAnO§ 1 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
Stand: 11.05.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/1#abs-1 (1) Die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse des Vorstands der Deutschen Telekom AG wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf die Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/1#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamtenrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Civil Servants Services übertragen, es sei denn, der Widerspruch betrifft
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen die in Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Maßnahmen wird der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen, es sei denn, dass der Vorstand die mit dem Widerspruch angefochtene Entscheidung getroffen hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DTAG%C3%9CbertrAnO%202019/1#abs-3 (3) Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird der Abteilung Sovereign Civil Servants Services übertragen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 DTAGÜbertrAnO →
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.04.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2021 (BGBl. I 871)
BGBl. 2021 I S. 871
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.